Ambulant Betreutes Wohnen
Leistungsvoraussetzungen
Erforderlich ist neben der ärztlich festgestellten Psychischen Erkrankung und/oder Verhaltensstörung und einem festen Wohnsitz im Kreis Steinfurt, in Münster oder der Stadt/dem Landkreis Osnabrück vor allem der Wille und die Möglichkeit der Klienten, die angebotene Hilfe anzunehmen, damit die schrittweise Verselbständigung bewirkt werden kann.
Ambulant Betreutes Wohnen unterstützt eine Wohnfähigkeit im eigenen Wohnumfeld mit dem Ziel, langfristige stationäre Aufenthalte zu verringern oder zu vermeiden. Die Hilfe wird in Form von Begleitung, Beratung, Assistenz und Gesprächen für folgende Bereiche angeboten:
- Krisenbewältigung (Gespräche bei persönlichen Problemen und Konflikten, Vermittlung von anderen Hilfsangeboten...)
- Gesundheit (Gesundheitsvorsorge, Arztbesuche...)
- Umgang mit Behörden, Ämtern und anderen Institutionen
- Wohnungsangelegenheiten (Wohnungssuche, Instandhaltung, Vermieterangelegenheiten)
- Haushaltsführung (Einkaufen, Kochen, Putzen, Wäschepflege...)
- Finanzen (Geldeinteilung, Beantragung von Hilfen...)
- soziale Kontakte (Partnerschaft, Familie, Freunde, Nachbarn...)
- Freizeit (Urlaub, Freizeitgestaltung...)
- Kooperation mit gesetzlichen Betreuern, ambulanten Therapeuten, Psychiatern
