Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI

Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten, werden von ihren Angehörigen oder anderen Personen zu Hause gepflegt. Die Sicherstellung der Pflege zu Hause soll nach dem Pflegeversicherungsgesetz von einem ambulanten Pflegedienst begutachtet werden.

Die beratende Pflegefachkraft hilft Ihnen:

Sie erhalten eine Bescheinigung, die das Ergebnis der Pflegeberatung enthält. Das Original der Bescheinigung leiten wir an die Pflegekasse weiter.

Sollten Sie die Beratung oder den Bericht ablehnen, kann Ihnen die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder entziehen.

Wir führen solche Qualitätssicherungsbesuche für eingestufte Pflegebedürftige in den vorgeschriebenen Zeitabständen (Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich) im häuslichen Bereich gerne durch. Sie rufen uns einfach an und vereinbaren einen Termin mit uns.

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